Peter Hahn plant Neuaufstellung im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens fortzusetzen
- Konkrete Verhandlungen mit Investoren zur Neuausrichtung und Refinanzierung des Unternehmens sollen im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens abgeschlossen werden
- Versand-, Online- und Einzelhandel der Peter Hahn laufen ohne Einschränkungen weiter
- Sanierung soll im 1. Quartal 2024 abgeschlossen werden
Stuttgart, 24. Oktober 2023 – Peter Hahn, ein traditionsreiches und international tätiges Multichannel-Unternehmen für Mode, Fashion und Lifestyle für sogenannte Best-Ager-Kunden mit Hauptsitz in Winterbach im Rems-Murr-Kreis (Baden-Württemberg) beabsichtigt, seine Neuausrichtung und Refinanzierung im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens fortzusetzen.
Die Auswirkungen der Insolvenz einer Schwestergesellschaft, Umstellungserfordernisse im Rahmen des ERP-Systems und die allgemeine Marktlage im Versandhandel hatten eine Neuausrichtung und Refinanzierung des Unternehmens erforderlich gemacht. In den vergangenen Monaten und Wochen wurden daher intensive Gespräche und Verhandlungen mit Finanzierern und Investoren über die langfristige Neuaufstellung und Refinanzierung des Unternehmens geführt. Diese sind inzwischen weit fortgeschritten. Die finale Umsetzung der Restrukturierung setzt hingegen Maßnahmen voraus, die am schnellsten und effizientesten im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens realisiert werden können. Ziel ist es, die Restrukturierung und den Investoreneinstieg im 1. Quartal des nächsten Jahres abschließen zu können.
Peter Hahn beschäftigt rund 1.000 Mitarbeiter und führt mit einem Umsatz von zuletzt rund 350 Millionen Euro einen Online- und Versandhandel für Mode, Fashion und Lifestyle. Dieser wird vollumfänglich fortgesetzt. Laufende Bestellungen werden ebenso wie Neubestellungen ohne jede Einschränkungen ausgeführt. Auch die Peter Hahn-Einzelhandelsgeschäfte in ganz Deutschland öffnen ohne Veränderung ihre Türen.
„Gemeinsam mit einem starken Partner wollen wir Peter Hahn langfristig neu ausrichten und zukunftssicher finanzieren. Hierbei sind wir bereits weit vorangekommen. Zur Umsetzung der letzten erforderlichen Schritte sowie der Loslösung von Belastungen aus dem bisherigen Gruppenverbund bietet sich das Schutzschirmverfahren als schneller und effizienter Restrukturierungsweg an. Diesen wollen wir gemeinsam mit unseren Kunden, Geschäftspartnern und unseren zukünftigen Investoren gehen“, sagt Daniela Angerer, Geschäftsführerin bei Peter Hahn. „Ich bin sicher, dass der Ansatz, unseren Kundinnen und Kunden ein Portfolio hochwertiger Markenmode anzubieten, nach erforderlichen Neuausrichtungen weiter erfolgreich sein wird. Gleichzeitig werden wir unsere Eigenmarken deutlich stärken, profilieren und weiterentwickeln, um die von uns vertriebenen Premiummarken mit hochwertigen Kollektionen und Outfits zu ergänzen.“
Zur Unterstützung der Restrukturierung wurde der – insbesondere in der Modebranche – sehr erfahrene Sanierungsspezialist Detlef Specovius von der Kanzlei Schultze & Braun zum weiteren Geschäftsführer der Peter Hahn berufen. Zur Durchführung des Schutzschirmverfahrens wurden zudem die erfahrenen Sanierer Dr. Andreas Kleinschmidt und Dr. Nicolai Fischer von der Kanzlei White & Case LLP zu Sanierungsbevollmächtigten der Peter Hahn bestellt.
Peter Hahn hat einen entsprechenden Schutzschirmantrag am 23.10.2023 gegenüber dem zuständigen Amtsgericht Stuttgart gestellt. Auf die Auslandsbeteiligungen der Peter Hahn erstreckte sich das Schutzschirmverfahren nicht.
Über PETER HAHN: PETER HAHN ist ein Modeversender im gehobenen Qualitäts- und Preis-Segment, der 1964 im schwäbischen Winterbach gegründet wurde. Heute umfasst das Angebot des Multichannel-Unternehmens hochwertige Mode und Wohnaccessoires, die via Katalog, Internet und stationärem Einzelhandel in zehn europäischen Ländern vertrieben werden. Das Unternehmen bietet eine Vielfalt von über 300 Marken. Mit diesem Sortiment richtet sich das Unternehmen vorrangig an die Zielgruppe Frauen im Alter ab 45 Jahren. www.peterhahn.de
Schutzschirmverfahren: Das Schutzschirmverfahren zielt explizit auf die Sanierung eines Unternehmens ab. Das Unternehmen darf dafür nicht zahlungsunfähig sein und muss ausreichende Sanierungschancen besitzen, was ein unabhängiger Sachverständiger vorab bestätigen muss. Die Geschäftsführung bleibt voll handlungsfähig und kann uneingeschränkt agieren. Beaufsichtigt wird sie von einem vom Gericht bestellten vorläufigen Sachwalter. Beraten und unterstützt wird die Geschäftsführung dabei von anerkannten Sanierungsexperten.
Kontakt: Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte
PETER HAHN GmbH
Frau Bettina Reichert
Head of Communications
Telefon 0 71 81 70 87 06
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